Kurzantwort

0 % auf Qualifying Income gilt nur für Qualifying Free Zone Persons mit adäquater Substanz in der Zone, Einhaltung der De-minimis-Grenze von 5 % beziehungsweise 5 Mio. AED und geprüftem Abschluss. Ein Verstoß kostet den Status für fünf Steuerjahre. Stand 09/2026.

Die Zahl, die alle kennen, und die Bedingung, die kaum jemand nennt

0 % auf Qualifying Income für Qualifying Free Zone Persons — Substanz- und Compliance-Bedingungen, jährliche Prüfung (Stand 09/2026, Cabinet Decision No. 100 of 2023)

Der Nullsatz ist echt. Er gilt nur nicht für „Freezone-Firmen", sondern für Qualifying Free Zone Persons — und dieser Status wird jährlich geprüft. Wer ihn verliert, verliert ihn nicht nur für die Zukunft.

Was Substanz konkret bedeutet

Substanz ist kein Wort für Gutachten. Es ist eine Liste von Dingen, die tatsächlich vorhanden sein müssen.

Menschen. Mindestens eine Person, die die Kerntätigkeit ausübt und dafür qualifiziert ist — mit Vertrag, Visa und einem Gehalt, das zur Funktion passt. Ein Geschäftsführer auf dem Papier, der nie im Land ist, trägt das nicht.

Räume. Eine Adresse, an der gearbeitet wird. Was ausreicht, hängt von der Tätigkeit ab: Für eine kleine Beratung kann ein fester Arbeitsplatz genügen, für Handel mit Warenlager nicht.

Entscheidungen. Verträge werden hier verhandelt und unterschrieben, Beschlüsse hier gefasst und dokumentiert. Protokolle sind kein Formalismus, sondern der Nachweis — im Zweifel Jahre später.

Ausgaben. Betriebsausgaben in den VAE in einer Höhe, die zur Tätigkeit passt. Eine Gesellschaft mit erheblichem Gewinn und Kosten im niedrigen vierstelligen Bereich erklärt sich nicht von selbst.

Outsourcing innerhalb der Zone ist möglich, solange die Aufsicht nachweisbar bei der Gesellschaft bleibt.

Die De-minimis-Grenze und ihr Nachhall

Nicht qualifizierende Erträge dürfen 5 % des Gesamtumsatzes oder 5 Mio. AED nicht übersteigen — je nachdem, was niedriger ist. Das klingt großzügig, bis man nachrechnet: Bei 2 Mio. AED Umsatz sind das 100.000 AED. Ein einziger größerer Auftrag von einem Kunden im VAE-Mainland kann die Grenze reißen.

Und dann wird es teuer: Es gilt der reguläre Satz auf den gesamten steuerbaren Gewinn, nicht nur auf den überschießenden Teil. Der QFZP-Status entfällt für das laufende und die folgenden vier Steuerjahre.

Fünf Jahre, nicht eines

Das ist der Punkt, der in Beratungsgesprächen am meisten überrascht. Ein Fehler in einem Jahr wirkt fünf Jahre nach. Wer nahe an der Grenze operiert, braucht eine laufende Kontrolle des Umsatzmixes — nicht eine Prüfung im Nachhinein.

Was Qualifying Income überhaupt ist

Erträge aus Geschäften mit anderen Freezone-Personen und aus bestimmten qualifizierenden Tätigkeiten. Nicht dazu zählen in aller Regel:

  • Umsatz mit Kunden im VAE-Mainland
  • Erträge aus Immobilien außerhalb der Zone
  • Einkünfte aus bestimmten regulierten Tätigkeiten ohne die nötige Lizenz

Die formalen Pflichten, an denen es scheitert

Geprüfter Jahresabschluss, Transfer-Pricing-Dokumentation bei Geschäften mit verbundenen Personen, fristgerechte Corporate-Tax-Erklärung. Fehlt eines davon, fällt der Status auch bei tadelloser Substanz. Die Registrierungspflicht besteht übrigens unabhängig vom Steuersatz — auch wer 0 % zahlt, muss registriert sein und erklären.

Was wir empfehlen

Baue die Substanz, bevor du sie brauchst, nicht wenn die Prüfung kommt. Und rechne den Umsatzmix mit — wer im dritten Quartal merkt, dass die Grenze fällt, hat kaum noch Handlungsspielraum.

Ob deine geplante Struktur das trägt, prüfen wir im Erstberatungsgespräch und holen für die steuerliche Beurteilung lizenzierte Partner dazu.

Exit Palm erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für rechtliche und steuerliche Fragen arbeiten wir mit lizenzierten Partnern in Deutschland und den VAE zusammen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe Datum.