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Steuern in den Emiraten — 0 %, 9 % und die Bedingungen dazwischen.

Für natürliche Personen bleibt es bei null. Für Gesellschaften gilt seit 2023 ein Satz von 9 % — mit einer Ausnahme, die an Substanz gebunden ist und jährlich geprüft wird.

Kurzantwort

Natürliche Personen zahlen in den VAE 0 % Einkommensteuer auf Gehalt, Dividenden und Kapitalerträge. Gesellschaften zahlen 9 % Corporate Tax auf steuerbaren Gewinn über 375.000 AED, darunter 0 %. Qualifying Free Zone Persons zahlen 0 % auf Qualifying Income, wenn Substanz- und De-minimis-Bedingungen erfüllt sind. VAT beträgt 5 %. Stand 09/2026.

Corporate Tax der VAE ist eine Bundessteuer auf den steuerbaren Gewinn von Gesellschaften und selbstständigen Tätigkeiten oberhalb eines Freibetrags von 375.000 AED; sie gilt seit Steuerperioden ab dem 1. Juni 2023 in allen sieben Emiraten.

Aktualisiert: 1.9.2026

Die Steuer-Matrix

Die Steuer-Matrix
Wer oder wasSatzBedingungPflichten
Natürliche Person — Gehalt, Dividenden, Kapitalerträge0 %keinekeine Einkommensteuererklärung in den VAE
Natürliche Person — Geschäftstätigkeit über 1 Mio. AED Umsatz9 %auf steuerbaren Gewinn über 375.000 AEDRegistrierung und Erklärung
Mainland-Gesellschaft9 %über 375.000 AED steuerbarem Gewinn, darunter 0 %Registrierung, Buchführung, Erklärung
Qualifying Free Zone Person0 %auf Qualifying Income, mit Substanz und De-minimis-Grenzegeprüfter Abschluss, Transfer Pricing, Erklärung
Freezone-Gesellschaft ohne QFZP-Status9 %über 375.000 AED steuerbarem Gewinnwie Mainland
Konzern ab 750 Mio. EUR Umsatz15 %Domestic Minimum Top-up Taxzusätzliche Meldepflichten
Umsatz — VAT5 %Registrierungspflicht ab 375.000 AED steuerbarem Umsatzquartalsweise oder monatliche Meldung

Stand 09/2026. Quellen: UAE Federal Tax Authority, Federal Decree-Law No. 47 of 2022, Cabinet Decision No. 100 of 2023.

Beispielrechnung: 1.000.000 AED steuerbarer Gewinn

Eine Mainland-Gesellschaft mit 1.000.000 AED steuerbarem Gewinn zahlt auf die ersten 375.000 AED nichts. Auf die verbleibenden 625.000 AED fallen 9 % an — das sind 56.250 AED. Die effektive Belastung liegt damit bei 5,6 %.

Dieselbe Gesellschaft als Qualifying Free Zone Person, deren gesamter Gewinn aus Qualifying Income stammt, zahlt 0 AED — vorausgesetzt, Substanz, De-minimis-Grenze und Dokumentation stimmen.

Reißt sie die De-minimis-Grenze, gilt der reguläre Satz auf den gesamten steuerbaren Gewinn: 56.250 AED, und der QFZP-Status ist für das laufende sowie die folgenden vier Steuerjahre verloren.

Die Ausschüttung an den Gesellschafter bleibt in allen Fällen in den VAE steuerfrei. Was im Wohnsitzland des Gesellschafters passiert, ist eine andere Frage — und die beantwortet dessen Steuerberatung.

Was oft übersehen wird

Small Business Relief läuft aus

Gesellschaften mit bis zu 3 Mio. AED Umsatz können auf 0 % optieren — nur für Steuerperioden bis 31.12.2026 und nur, wenn das Wahlrecht aktiv ausgeübt wird. Danach greift der reguläre Satz.

Registrierungspflicht gilt immer

Auch wer 0 % zahlt, muss sich für Corporate Tax registrieren und eine Erklärung abgeben. Versäumnisse werden mit Bußgeldern belegt, unabhängig vom Steuerbetrag.

VAT ist eine eigene Baustelle

5 % auf steuerbare Lieferungen, Registrierungspflicht ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz, freiwillig ab 187.500 AED. Exporte und bestimmte Leistungen können mit 0 % besteuert sein — das ist nicht dasselbe wie steuerfrei.

DMTT betrifft nur Konzerne

15 % Mindestbesteuerung gilt für multinationale Gruppen ab 750 Mio. EUR Konzernumsatz. Für den typischen Mittelständler spielt sie keine Rolle.

Buchführung ist Pflicht

Jahresabschluss nach IFRS, Aufbewahrung sieben Jahre. Für QFZP-Status ist ein geprüfter Abschluss Voraussetzung, nicht Kür.

Steuerliche Ansässigkeit entsteht nicht automatisch

Ein Visa allein macht dich nicht in den VAE ansässig. Für ein Tax Residency Certificate zählen Aufenthaltstage, Wohnsitz und Lebensmittelpunkt.

Fristen und Pflichten im Überblick

  • Corporate-Tax-Registrierung: innerhalb der von der FTA gesetzten Frist nach Lizenzerteilung
  • Corporate-Tax-Erklärung: innerhalb von neun Monaten nach Ende der Steuerperiode
  • VAT-Registrierung: ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz in zwölf Monaten
  • VAT-Meldung: quartalsweise, bei größeren Umsätzen monatlich
  • Jahresabschluss: nach IFRS, Aufbewahrungsfrist sieben Jahre
  • Transfer-Pricing-Dokumentation: bei Geschäften mit verbundenen Personen
  • Wirtschaftlich Berechtigte: Meldung an das Register der Freezone oder Behörde
Was wir hier nicht tunDiese Seite erklärt die Regeln der VAE. Sie beantwortet nicht, wie sich deine Situation in Deutschland, Österreich oder der Schweiz auswirkt. Dafür arbeiten wir mit lizenzierten Steuerberatern zusammen und holen sie früh dazu.

Häufige Fragen

Zahle ich in Dubai wirklich keine Einkommensteuer?

Auf Gehalt, Dividenden und Kapitalerträge natürlicher Personen fällt in den VAE keine Einkommensteuer an. Das gilt unabhängig von der Höhe. Corporate Tax betrifft Gesellschaften und größere selbstständige Tätigkeiten.

Wie hoch ist die Corporate Tax?

9 % auf steuerbaren Gewinn über 375.000 AED, 0 % darunter. Beides wird in derselben Erklärung abgebildet.

Wann zahle ich 0 % als Freezone-Firma?

Wenn du Qualifying Free Zone Person bist: adäquate Substanz in der Zone, Erträge aus qualifizierenden Tätigkeiten, Einhaltung der De-minimis-Grenze von 5 % beziehungsweise 5 Mio. AED und ein geprüfter Abschluss. Das wird jährlich geprüft.

Was passiert, wenn ich die De-minimis-Grenze reiße?

Dann gilt der Satz von 9 % auf den gesamten steuerbaren Gewinn, und der QFZP-Status entfällt für das laufende sowie die folgenden vier Steuerjahre.

Muss ich mich auch registrieren, wenn ich 0 % zahle?

Ja. Die Registrierungs- und Erklärungspflicht besteht unabhängig vom Steuersatz. Verspätungen kosten Bußgeld, auch bei null Steuer.

Wie funktioniert VAT in den VAE?

5 % auf steuerbare Lieferungen und Leistungen. Registrierungspflicht ab 375.000 AED steuerbarem Umsatz in zwölf Monaten, freiwillig ab 187.500 AED. Gemeldet wird quartalsweise oder monatlich.

Was ist die DMTT?

Die Domestic Minimum Top-up Tax von 15 % für multinationale Konzerne ab 750 Mio. EUR Konzernumsatz. Sie ist die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung und betrifft mittelständische Strukturen nicht.

Bin ich mit einem Visa automatisch in den VAE steuerlich ansässig?

Nein. Ansässigkeit richtet sich nach Aufenthaltstagen, Wohnsitz und Lebensmittelpunkt. Für ein Tax Residency Certificate gelten eigene Nachweise — und dein Herkunftsland prüft unabhängig davon.

Exit Palm erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für rechtliche und steuerliche Fragen arbeiten wir mit lizenzierten Partnern in Deutschland und den VAE zusammen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe Datum.

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