Wer mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält und den deutschen Wohnsitz aufgibt, löst nach § 6 AStG eine fiktive Veräußerung aus: Der Wertzuwachs wird besteuert, obwohl kein Verkauf stattfand. Die Frage gehört vor den Umzug, nicht danach. Stand 09/2026.
Der Reflex, der teuer wird
Der Ablauf sieht in vielen Köpfen so aus: erst umziehen, Firma gründen, ankommen — und dann den Steuerberater anrufen. Genau diese Reihenfolge kostet Geld, denn der wichtigste Zeitpunkt liegt vor dem Abflug.
Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens einem Prozent hält und den deutschen Wohnsitz aufgibt, löst nach § 6 des Außensteuergesetzes eine fiktive Veräußerung aus. Das Finanzamt behandelt die Anteile so, als hättest du sie am Tag des Wegzugs verkauft. Besteuert wird der Wertzuwachs seit Anschaffung — obwohl kein Euro geflossen ist.
Warum das so viele trifft
Die Vorschrift zielt nicht auf Konzerne. Sie trifft den Handwerksbetrieb, der vor zwölf Jahren mit 25.000 Euro Stammkapital startete und heute einen erheblichen Wert hat. Sie trifft die Agentur, die nie ausgeschüttet, sondern reinvestiert hat. Sie trifft die Beteiligung am Unternehmen eines Freundes, die man fast vergessen hatte.
Drei Missverständnisse begegnen uns regelmäßig:
- „Ich verkaufe ja nicht." Genau darum geht es. Die Steuer entsteht ohne Verkauf, allein durch den Wegzug.
- „Die Firma bleibt doch in Deutschland." Ändert nichts. Besteuert wird nicht die Firma, sondern deine Beteiligung daran.
- „Ich melde mich einfach nicht ab." Dann bleibt in aller Regel die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen — mit allen Folgen für dein weltweites Einkommen. Das ist keine Lösung, sondern ein anderes Problem.
Was vor dem Abflug zu klären ist
Die Bewertung der Anteile ist der Kern. Sie entscheidet über die Höhe, und sie ist verhandelbarer, als viele denken — solange sie vorher gemacht wird. Danach diskutiert man über einen bereits entstandenen Steueranspruch.
Diese fünf Fragen gehören auf den Tisch deiner Steuerkanzlei, bevor du dich abmeldest:
- Welche Beteiligungen fallen überhaupt unter § 6 AStG, auch alte und kleine?
- Wie werden sie bewertet, und welche Bewertungsmethode ist für meinen Fall die richtige?
- Kommt eine Stundung in Betracht, und was verlangt das Finanzamt dafür an Sicherheit?
- Ändert eine Umstrukturierung vor dem Wegzug etwas — und ist sie rechtzeitig umsetzbar?
- Was passiert, wenn ich in einigen Jahren zurückkehre?
Exit Palm erbringt keine Steuerberatung. Wir kennen die Fragen, die Reihenfolge und die Fristen — beantworten dürfen sie lizenzierte Steuerberater in Deutschland. Wir holen sie früh dazu, statt Halbwissen weiterzugeben.
Der Wohnsitz ist der Auslöser, nicht die Abmeldung
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist ein melderechtlicher Vorgang. Steuerlich zählt etwas anderes: ob Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt tatsächlich aufgegeben sind. Eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht — auch das Zimmer bei den Eltern, auch die vermietete Wohnung mit Zugriffsmöglichkeit — kann die unbeschränkte Steuerpflicht aufrechterhalten.
Das schneidet in beide Richtungen. Wer die Wohnung behält, zieht steuerlich vielleicht gar nicht weg. Wer sie aufgibt, löst damit möglicherweise die Wegzugsbesteuerung aus. Beides gehört bewusst entschieden, nicht nebenbei.
Was wir empfehlen
Sprich mit einer deutschen Steuerkanzlei, bevor du einen Mietvertrag kündigst oder eine Lizenz beantragst. Der Aufwand dafür ist überschaubar, der Unterschied im Ergebnis nicht.
Wenn du wissen willst, wie deine Struktur in den Emiraten danach aussehen könnte: Das klären wir im Erstberatungsgespräch — und benennen dabei, wofür du eine Kanzlei brauchst.
Exit Palm erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für rechtliche und steuerliche Fragen arbeiten wir mit lizenzierten Partnern in Deutschland und den VAE zusammen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe Datum.